Schwangere Lehrerinnen und Landesbedienstete an niedersächsischen Schulen - Informationen und Handlungshilfen für Schulleiterinnen und Schulleiter
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Zeugnisse geben zum Ende des Schulhalbjahres (jeweils Ende Januar) und zum Ende des Schuljahres (jeweils zu den Sommerferien) einen Überblick über den Lernstand und die Leistungsentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers.
Hier finden Sie Informationen zum Verfahren ab 01.02.2013 und die erforderlichen Anleitungen, Vorlagen und Formulare.
Im Land Niedersachsen sind seit 2011 mehr als 200 Oberschulen genehmigt worden.
Hier finden Sie eine Übersicht über Gesamtschulen, die in diesem oder im nächsten Jahr von der Niedersächsischen Landesschulbehörde genehmigt werden.
Grundlage ist der Ganztagsschulerlass vom 01.08.2014 in der Fassung vom 26.04.2017 (SVBl 6/2017 S. 291). Durch das darin festgelegte Berechnungssystem, wonach sich die Zuweisung der Lehrerstunden an der Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler orientiert, ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen und Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander zu verzahnen.
Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für den niedersächsischen Schuldienst können künftig mit wenigen Klicks umfassende Informationen über die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten erhalten. Dazu stehen ihnen alle wichtigen Informationen nun gebündelt auf der neuen Übersichtsseite „Wege in den Schuldienst“ des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Verfügung.
Versetzung bedeutet: Sie wechseln auf Dauer an eine andere Schule oder Dienststelle.
Presseinformation der Landesschulbehörde vom 21.06.2019
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