Gefährdungsbeurteilung
erstellt von W. Deffner
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veröffentlicht
04.04.2013
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zuletzt geändert:
28.08.2017 13:48
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Einsortiert unter:
Gefährdungsbeurteilung
Im Falle einer Schwangerschaft ist die Schulleitung gemäß § 1 MuSchArbV dafür zuständig, den individuellen Arbeitsplatz der schwangeren Lehrerin zu beurteilen.
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