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Physiotherapie

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Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich  zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. (§ 8 MPhG)

Zugangsvoraussetzungen (§ 10 MPhG)

  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss
    oder eine gleichwertige Ausbildung
    oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
    oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Ausbildung und Prüfung (§ 9 MPhG § 1 PhysTh-APrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2900 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1600 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildung zur Physiotherapeutin/ zum Physiotherapeuten

Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) regelt in § 12 die Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeuten

  • Der dreijährige Lehrgang kann auf Antrag um sechs Monate verkürzt werden, wenn eine an einer staatlich anerkannten Lehranstalt abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung als Turn- und Sportlehrer/-in bzw. Gymnastiklehrer/-in nachgewiesen wird.
  • Personen, die die Ausbildung zur Masseurin und med. Bademeisterin / zum Masseur und med. Bademeister vor Inkrafttreten des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (26.05.1994) abgeschlossen haben, und diese Berufbezeichnung führen dürfen, sowie Personen die nach 1994 die staatliche Prüfung für Masseure und medizinische Bademeister erfolgreich abgeschlossen haben, können sich auf Antrag die Ausbildung auf 18 Monate (bzw. 2100 Stunden in Teilzeitform) verkürzen lassen.
  • Personen, die die Berufsbezeichnung „Masseur/-in und med. Bademeister/-in“ führen dürfen, und eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können, haben die Möglichkeit sich die Ausbildung auf Antrag auf 12 Monate (bzw. 1400 Stunden in Teilzeitform) verkürzen zu lassen.

Die verkürzte Ausbildung schließt mit einer staatlichen Ergänzungsprüfung ab.

Hinweise:

  • Antrage auf Verkürzung der Ausbildung müssen vor Antritt des jeweiligen Lehrgangs bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt werden.
  • Verkürzte Lehrgänge (12 bzw. 18 Monate) können nur an Schulen/Lehranstalten für Physiotherapie durchgeführt werden, die hierfür über eine staatliche Anerkennung verfügen.

Kontakt

Erreichbarkeit
Dezernentin
Sachbearbeitung

Niedersächsische Landesschulbehörde 
Regionalabteilung Hannover
Dezernat 4 - Berufliche Bildung
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Daniela Depping

Dieter Wettmarshausen

Doris Ehrich

Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-997151

E-Mail

Tel: 0511 106-7298
Fax: 0511 106-997298

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Tel: 0511 106-7149
Fax: 0511 106-997149

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erstellt von Anke Knoll zuletzt verändert: 03.02.2012 09:50 Foto: Fotoimpressionen@Fotolia.com
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