Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel
Sie sind hier: Startseite > Themen > Weitere Aufgaben der Niedersächsischen Landesschulbehörde > Gesundheitsfachberufe > Masseur/-in und med. Bademeister/-in

Masseur/-in und med. Bademeister/-in

Artikelaktionen

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben. (§ 3 MPhG).

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 MPhG)

  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Hauptschulabschluss
    oder eine gleichwertige erweitert Schulbildung
    oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer

Ausbildung und Prüfung (§ 4 MPhG, § 1 MB-APrV)

Der zweijährige Lehrgang umfasst

  • theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von 2230 Stunden und
  • praktische Ausbildung im Umfang von 800 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Praktische Tätigkeit (§ 7 MPhG)

Nach bestandener staatlicher Prüfung findet die praktische Tätigkeit für sechs Monate in zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtungen statt.

Kontakt

Erreichbarkeit
Dezernent
Sachbearbeitung

Niedersächsische Landesschulbehörde

Regionalabteilung Hannover
Dezernat 4 - Berufliche Bildung
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Daniela Depping

Regina Viets Doris Ehrich Dieter Wettmarshausen

Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-997151

E-Mail

Tel: 0511 106-7755
Fax: 0511 106-997755

E-Mail

Tel: 0511 106-7149
Fax: 0511 106-997149

E-Mail

 

Tel.: 0511 106-7298

Fax: 0511 106-997298

E-Mail 

  • Prüfungsvorsitz
  • Schulgenehmigungen
  • Beratung der Schulen
  • Prüfungsangelegenheiten
  • Prüfungsangelegenheiten
  • Schulgenehmigungen
  • Praktische Tätigkeit
  • Ermächtigung der Einrichtungen
erstellt von Anke Knoll zuletzt verändert: 29.02.2012 08:17 Foto: Peter Atkins - Fotolia.com
  • Niedersächsische Landesschulbehörde