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Diätassistenz

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Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen. (§ 3 DiätAssG)

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 DiätAssG)

  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss

oder eine gleichwertige Ausbildung

oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert

oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Ausbildung und Prüfung (§ 4 DiätAssG und § 1 DiätAss-APrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 3050 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1400 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Kontakt

Erreichbarkeit
Dezernentin
Sachbearbeitung

Niedersächsische Landesschulbehörde 
Regionalabteilung Hannover
Dezernat 4 - Berufliche Bildung
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Daniela Depping

Regina Viets

Doris Ehrich

Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-997151

E-Mail

Tel: 0511 106-7755
Fax: 0511 106-99755

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Tel: 0511 106-7149
Fax: 0511 106-997149

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erstellt von Anke Knoll zuletzt verändert: 03.02.2012 09:49 Foto: Digitalpress - Fotolia.com
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