Ausbildung und Prüfung in den Gesundheitsfachberufen
Willkommen auf den Informationsseiten für die Gesundheitsfachberufe:
- Diätassistenz
- Hebammenwesen
- Kinderkrankenpflege
- Krankenpflege
- Logopädie
- Masseur/in und med. Bademeister/-in
- Medizinisch technische Assistenz (Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik)
- Physiotherapie
- Podologie
- Rettungsassistenz
Diese Berufe sind nach Bundesgesetz geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die niedersächsische Landesschulbehörde übernimmt folgende Aufgaben:
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Aufsicht über die Schulen
- Genehmigung der Schulen und ihrer Lehrkräfte
- Ansprechpartner rund um Ausbildung und Prüfung
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Durchführung der staatlichen Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Ausstellen von Zeugnissen /Zweitausfertigungen
- Sicherstellen eines geregelten Prüfungsablaufs
- Anrechnung anderer Ausbildungen/Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung
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Beratung
- Ansprechpartner rund um die Ausbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte
- Hilfestellung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
Für das Ausstellen der Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung, Zweitausfertigungen und die Anerkennung ausländischer Billdungsabschlüsse ist mit Ausnahme der Rettungsassistenten das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg zuständig.
Für die Rettungsassistenten übernimmt diese Aufgaben das Ministerium für Inneres und Sport.
Mit den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Berufsausbildungen geben. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.





