Externe Prüfungsbewerber u. -bewerberinnen
Zur Abschlussprüfung können auch sogenannte externe Prüfungsbewerber und -bewerberinnen (Seiteneinsteiger) gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz zugelassen werden.
Es handelt sich hierbei um eine Zulassung in besonderen Fällen.
Folgende Punkte muss die Bewerberin/ der Bewerber als Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung als externe Prüfungsbewerberin / externer Prüfungsbewerber erfüllen:
- Nachweis der 4,5-jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Tätigkeit als Rettungsschwimmer ist nicht ausreichend),
- Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i. S. d. § 9 Abs. 2 Prüfungsordnung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (Nds. POFAB) oder Ausbildungsnachweise i. S. d. 9 Abs. 3 Nds. POFAB sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe,
- das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
- Lebenslauf (tabellarisch) und
- ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.
- Für Bewerber aus anderen Bundesländern:
Zulassung durch die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf des Fachangestellten für Bäderbetriebe im Bundesland des Erstwohnsitzes.






