
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Schulträger entscheiden
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (das sind die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
Freie Fahrt auf dem Schulweg?
Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (Landkreise oder kreisfreie Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.
So werden Sie informiert:
- Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
- Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten
Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Landkreise und Gemeinden informieren
Einige Landkreise in Niedersachsen bieten besondere Benachrichtigungsdienste an:
| Landkreis Goslar | www.landkreis-goslar.de | E-Mail Benachrichtigung | Link |
Landkreis Leer | www.landkreis-leer.de | SMS-Service | |
Landkreis Lüneburg | www.lueneburg.de | E-Mail, Twitter, RSS-Feeds | |
Landkreis Osnabrück | www.lkos.de | SMS-Service | |
| Landkreis Peine | www.landkreis-peine.de | SMS-Service | Link |
Landkreis Vechta | www.landkreis-vechta.de | Telefonischer Service bei Schulausfall | 04441 898-1919 |

