
Hitzefrei?
Auszug aus dem Erlass "Unterrichtsorganisation":
4.2. Hohe Temperaturen (Hitzefrei)
Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrats und der Schülervertretung. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn ein solches Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen ist.
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Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise über die Vorgehensweise zu unterrichten sind.


