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Schulverfassung

Die Entscheidungen in der Schule werden von Konferenzen, dem Schulvorstand und von der Schulleitung getroffen. Ihre Zuständigkeitsbereiche regelt das Niedersächsische Schulgesetz.

Mitwirkung der Schüler- und Elternvertretungen in der Schule

Nach dem niedersächsischen Schulgesetz haben die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten eine Reihe von Mitwirkungsrechten.

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Wer ist zuständig?

Die Entscheidungen in der Schule werden von Konferenzen, dem Schulvorstand und von der Schulleitung getroffen. Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die jeweils durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt sind.

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bearbeitet von admin zuletzt verändert: 18.05.2009