Weitere Vorlagen zur Finanzhilfe
Auch außerhalb des Vorlagensatzes zur Finanzhilfe stellt Ihnen die Niedersächsische Landesschulbehörde hier bei Bedarf die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
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Kostenplan BfD, gültig seit: 01.09.2009
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erstellt von Gerd Fänger
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zuletzt verändert:
28.08.2009 12:06
- Aufgrund des § 150 Abs. 2 Satz 3 Nds. Schulgesetz bleiben Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer Maßnahme der beruflichen Bildung individuell gefördert werden und denen aufgrund eines Gesetzes Lehrgangskosten erstattet werden, bei der Errechnung der Durchschnittszahl unberücksichtigt. Für die vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr geförderten Soldaten ist vor Beginn der Ausbildung ein Kostenplan zu erstellen. Daraus geht hervor, ab welchem Monat keine Mittel mehr zu Verfügung stehen und damit der Finanzhilfeanspruch für diese Schülerin oder diesen Schüler auflebt. Das auf Excel basierende Formular erlaubt den freien Schulträgern, die Aufstellung von Kosten und bewilligten Mitteln in einfacher Form zu erfassen.
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Kostenplan BfD - Ausfüllanleitung, gültig seit: 01.09.2009
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erstellt von Gerd Fänger
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zuletzt verändert:
28.08.2009 12:06





