Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Ausleihe
Bei dem Ausleihverfahren ist zu beachten, dass jedes Schulbuch maximal dreimal ausgeliehen werden darf. ( s.a. lfd. Nr. 2 des Erl.). Bezüglich der haushalts- und kassenmäßigen Abwicklungsmodalitäten, insbesondere wegen der Dokumentations- und Prüfpflichten wird auf den RdErl. d. MK v. 1.9.2009 "Führung von Girokonten durch die Schulen" (SVBl. 10/2009 S. 377) verwiesen.
Einstellung von Hilfskräften
Aus den Einnahmen zur Lernmittelausleihe dürfen auch alle sonstigen mit dem Ausleihverfahren zusammenhängenden notwendigen Ausgaben bezahlt werden. Um Lehrkräfte von Verwaltungstätigkeit zu entlasten, besteht daher die Möglichkeit, aus den Einnahmen gegen eine Vergütung Hilfskräfte zu beschäftigen. Für die Beschäftigung dieser Hilfskräfte kommt nur noch der Abschluss von Arbeitsverträgen in Betracht. Die Hilfskräfte dürfen nur mit den in der Tätigkeitsbeschreibung aufgeführten Aufgaben beschäftigt werden. Ein Muster für einen Arbeitsvertrag Schulbuchausleihe sowie die erforderlichen Anlagen finden Sie hier. Für Rückfragen stehen die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der zuständigen Regionalabteilung der NLSchB zur Verfügung.
Eine Lesefassung des aktuellen Erlasses finden Sie auf der Homepage des MK (Link unter Verweise, Anlage 0).
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