
Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Änderung des RdErl. d. MK v. 03.11.2005
Mit dem Schuljahr 2004/05 hat in Niedersachsen die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln begonnen. Alle öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Dabei wurde ein bestimmter Personenkreis von der Zahlung des Entgeltes freigestellt.
Zu Ihrer Information teile ich mit, dass mit RdErl. d. MK v. 23.02.2011 der Personenkreis, der vom Entgelt freigestellt wird, mit der o. g. Änderung erweitert wurde. Die Bekanntgabe erfolgt im Schulverwaltungsblatt 04/2011.
Bei dem Ausleihverfahren ist zu beachten, dass jedes Schulbuch maximal dreimal ausgeliehen werden darf. ( s.a. lfd. Nr. 2 des Erl.).
Eine Lesefassung des aktuellen Erlasses finden Sie auf der Homepage des MK www.mk.niedersachsen.de unter Schule > Schulorganisation > Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln.
Bezüglich der haushalts- und kassenmäßigen Abwicklungsmodalitäten, insbesondere wegen der Dokumentations- und Prüfpflichten wird auf den RdErl. d. MK v. 1.9.2009 "Führung von Girokonten durch die Schulen" (SVBl. 10/2009 S. 377) verwiesen.
Artikelaktionen
bearbeitet von
Marion Horn
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zuletzt verändert:
18.01.2012


