
Schulorganisation
Dienstreisen
In diesem Abschnitt werden alle notwendigen Informationen zum Thema Dienstreisen (Beantragung, Genehmigung, Abrechnung etc.) zusammengestellt.
Namensgebung
Schulen können neben der Schulbezeichnung einen Schulnamen führen. Das Verfahren bei der Namensgebung für eine Schule ist in § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Schulbücher & Lernmittel
Informationen, Hinweise und Links zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
Schulen in freier Trägerschaft
Die Landesschulbehörde ist zuständig für die Genehmigung von Ersatzschulen. Ergänzungsschulen müssen bei der Landesschulbehörde angezeigt werden.
Schulfahrten
Die Durchführung von Schulfahrten regelt der Erlass des MK vom 10.01.2006 (SVBl S. 38ff.) Hier ist auch eine Merkliste sowie ein Muster für die Erklärung der Erziehungsberechtigten abgedruckt.
Schulverfassung
Die Entscheidungen in der Schule werden von Konferenzen, dem Schulvorstand und von der Schulleitung getroffen. Ihre Zuständigkeitsbereiche regelt das Niedersächsische Schulgesetz.
Unterrichtsorganisation
Vorerst finden Sie hier Informationen zu den Themen "Hitzefrei" und "Schulausfall bei extremen Wetterbedingungen".


