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Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen

Personen mit Mandaten oder Ämtern in kommunalen, staatlichen oder überstaatlichen Volksvertretungen oder Körperschaften haben jederzeit das Recht, sich über Probleme in den Schulen zu informieren.

Besuche vor Wahlen?

Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit sollten sie allerdings ihren Besuch  mindestens drei Tage vorher ankündigen, damit sich die Schule darauf einrichten kann.

Die Regelungen des gleichlautenden Erlass, den Sie hier unter "Verweise" finden, müssen berücksichtigt werden.

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bearbeitet von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 16.06.2010