
Erteilung von Aussagegenehmigungen
Beamte und Angestellte benötigen eine Aussagegenehmigung, wenn sie als Zeugen in Gerichtsverfahren oder bei Polizeivernehmungen Aussagen über dienstliche Angelegenheiten machen sollen.
Für private Angelegenheit ist eine Aussagegenehmigung nicht erforderlich.
In der Regel sind Aussagegenehmigungen zu erteilen, Versagungsgründe liegen bei Lehrkräften grundsätzlich nicht vor. Für die Genehmigung sind in der Regel die Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig. Zur Beantragung können Sie den landeseinheitlichen Vordruck 030_016 verwenden. Der Vorgang verbleibt in der Schule in der Personalnebenakte. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die Niedersächsische Landesschulbehörde.
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bearbeitet von
Uwe Liestmann
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zuletzt verändert:
18.08.2011


