Kosten für Gebärdendolmetscher für Erziehungsberechtigte
Schulträger sind erstattungspflichtig
Nach dem zum 01.01.2008 in Kraft getretenen „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (NBGG) haben Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher, soweit dies u.a. zur Wahrnehmung ihrer Interessen als Erziehungsberechtigte in Schulen erforderlich ist. Entsprechende Sachkosten sind gegen den Schulträger zu richten.
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