Sonstige Fragen
Warum muss ich Personenstandsurkunden noch einmal einreichen, obwohl ich sie schon dem Nds. Kultusministerium vorgelegt hatte?
Die bei uns einzureichenden zweiten unbeglaubigten Ausfertigungen werden von hier der Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle übersandt, weil sie dort für die Aufnahme Ihrer Bezügezahlung benötigt werden.
Welche Zeugnisse über Schul- und Berufsausbildungen muss ich vorlegen?
Für Ihre Personalakte müssen diese Abschlüsse vollständig nachgewiesen sein. Daher benötigen wir Kopien des Nachweises über die Hochschul- zugangsberechtigung (Abiturzeugnis o.ä.) sowie Kopien der Zeugnisse über die Bachelor- und Masterprüfung (oder vergleichbar). Im Regelfall müssen Sie nur den Hochschulzugangsberechtigungsnachweis und das Bachelor-Zeugnis (oder vergleichbar) nachreichen, da das Masterzeugnis (oder vergleichbar) ja bereits dem Nds. Kultusministerium übersandt wurde und von dort hierher abgeben wird.
Welche Anschrift muss ich im Personal- und Besoldungsfragebogen angeben, wenn ich bis zur Einstellung noch umziehen werde?
Wenn Sie Ihre neue Anschrift schon wissen, tragen Sie bitte diese gleich ein.
Ich habe zwischenzeitlich nach der Zulassung durch das Nds. Kultusministerium geheiratet und - ggfs. - den Namen geändert. Was muss ich veranlassen?
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei uns in Verbindung. Dann wird geklärt, welche weiteren Informationen wir benötigen.
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