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Fragen zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Religionslehrkräfte (Vokation bzw. Missio canonica)

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Ergänzende Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen

Wo beantrage ich die kirchliche Unterrichtserlaubnis?

Evangelische Religion:

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511/12 41-208
 

Katholische Religion - es ist jeweils das Bistum zuständig, in dessen Bereich das Studienseminar liegt:

 

Bistum Hildesheim

Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Hauptabteilung Bildung
Domhof 24
31134 Hildesheim
Tel. 05121 307-287
 

Bistum Osnabrück

Bischöfliches Generalvikariat
Schulabteilung
Hasestr. 40 A
49074 Osnabrück
Tel. 0541 318-351 o. 318-0
 

Bistum Münster

Bischöfliches Generalvikariat
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 27
48143 Münster
Tel. 0251 495-0
 

Bistum Paderborn

Erzbischöfliches Generalvikariat
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 3
33098 Paderborn
Tel. 05251 125-0
 

 

Wann muss ich die kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen?

Die Erteilungsverfahren sind relativ langwierig, daher ist eine schnellstmögliche Beantragung erforderlich.

Kann ich auch vorläufig ohne die kirchliche Unterrichtserlaubnis eingestellt werden?

Nein

 

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erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 09.09.2011 11:14
  • Niedersächsische Landesschulbehörde