Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel
Sie sind hier: Startseite > Themen > Lehrkräfte > Lehrer werden > Vorbereitungsdienst - Ausbildung für Lehrämter > Fragen zur Ersthelferausbildung

Fragen zur Ersthelferausbildung

Artikelaktionen
Ergänzende Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen

Wo kann ich die Ausbildung machen?

Die Ersthelferausbildung wird durchgeführt z. B. vom Malteser Hilfsdienst, von der Johanniter Unfallhilfe, vom Deutschen Roten Kreuz, von der DLRG und vom Arbeitersamariterbund.

Ich habe früher schon einmal eine Ersthelferausbildung gemacht. Was muss ich beachten?

Liegt die Ersthelferausbildung, die 8 Doppelstunden umfasst hat, länger als zwei Jahre zurück, ist der Nachweis dieser Ausbildung in Verbindung mit dem Nachweis eines Auffrischungskurses über 4 Doppelstunden ausreichend.

Können andere gleichwertige Ausbildungen anerkannt werden?

Ja, z.B. die Ausbildung zum Rettungssanitäter oder die Ausbildung zum Rettungsschwimmer (ab: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber, wenn die Erste-Hilfe-Prüfung nicht älter als 3 Jahre ist). Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Heil- und Pflegeberuf kann anerkannt werden.
Bitte fragen Sie im Falle einer der Ersthelferausbildung gleichwertigen Ausbildung bei uns an, ob evtl. bei Ihnen der Verzicht auf eine aktuelle Ersthelferausbildung möglich ist.

Reicht auch der Nachweis über die Kenntnis der Sofortmaßnahmen am Unfallort für die Führerscheinprüfung?

Nein

Bis wann muss der Nachweis vorliegen?

Die Ausbildungsbescheinigung kann im Ausnahmefall nachgereicht werden.

 

  zurück 
 

 

erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 11.05.2011 11:03
  • Niedersächsische Landesschulbehörde