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Fragen zum Führungszeugnis

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Ergänzende Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen

Kann ich das Führungszeugnis sofort nach meiner Zulassung durch das Nds. Kultusministerium beantragen?

Nein, bitte warten Sie die erste Benachrichtigung durch uns ab. Sie erhalten nämlich einen Vordruck, den Sie dem Einwohnermeldeamt vorlegen müssen.

Wo kann ich mich allgemein über Fragen zum Führungszeugnis informieren?

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz: www.bundesjustizamt.de

Ich habe bereits ein älteres Führungszeugnis aus einem anderen Bewerbungsverfahren. Reicht das aus?

Nein, das Führungszeugnis muss aktuell sein. Es muss auch nach den Anforderungen der §§ 30 a i.V.m. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellt sein.

Ich halte mich für einige Zeit im Ausland auf. Wer kann für mich das Führungszeugnis beantragen?

Eine Bevollmächtigung anderer Personen ist nach unserer Erfahrung nicht möglich, die Einwohnermeldeämter bestehen im Regelfall darauf, dass das Führungszeugnis höchstpersönlich beantragt wird. Eine Beantragung aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Die notwendige amtliche Bestätigung Ihrer Unterschrift sowie Ihrer Personendaten kann dann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung erfolgen.
Ohne gültiges Führungszeugnis ist eine Einstellung nicht möglich!

Wohin wird das Führungszeugnis gesandt?

Das Führungszeugnis geht direkt vom Bundesamt für Justiz-Bundeszentralregister an die Niedersächsische Landesschulbehörde.

 

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erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 11.05.2011 13:28
  • Niedersächsische Landesschulbehörde