
Vorbereitungsdienst - Ausbildung für Lehrämter
Für Ihre Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen ist die Niedersächsischen Landeschulbehörde (NLSchB) – Regionalabteilung Braunschweig – zuständig. Für diese Behörde möchten wir Sie
1. allgemein über dieses Einstellungsverfahren informieren und
2. die häufig gestellten Fragen beantworten.
Allgemeine Hinweise
Nachdem Sie dem Nds. Kultusministerium die Annahme des Ausbildungsplatzes bestätigt haben, erhalten wir Ihre Zulassungsdaten und einige beim Nds. Kultusministerium eingereichte Unterlagen. Danach werden Sie unverzüglich angeschrieben und um die Vorlage weiterer Unterlagen (s.u.) gebeten. Diesem Schreiben können Sie dann auch Ihre zuständige Ansprechpartnerin bzw. Ihren zuständigen Ansprechpartner entnehmen.
Bis Sie diese Nachricht von uns erhalten haben bitten wir Sie, von Nachfragen per Telefon oder E-Mail abzusehen, da wir vorher keine Informationen über Sie und Ihren Fall haben!
Zur sofortigen Vorlage oder Beantragung der erforderlichen Unterlagen werden Sie von uns schriftlich aufgefordert. Unter sofort verstehen wir in diesem Zusammenhang:
- dass Unterlagen, die Sie selbst vorliegen haben, sofort zu übersenden sind,
- dass das Führungszeugnis sofort zu beantragen ist,
- dass - soweit Sie Religionslehrkraft sind - sofort eine kirchliche Unterrichtserlaubnis zu beantragen ist und dass
- sofort eine Anmeldung zur Ersthelferausbildung erfolgen muss.
Dies sind die erforderlichen Unterlagen:
- Zeugnisse über Schul- und Berufsausbildung (einfache Kopie, im Regelfall müssen Sie das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis o.ä.) und das Bachelorzeugnis (oder vergleichbar) nachreichen, da das Masterzeugnis (oder vergleichbar) ja bereits dem Nds. Kultusministerium übersandt wurde.)
- Informationen zu Ihrer Bankverbindung
- bitte ein Lichtbild
- Für die Zahlung der Bezüge wird die Bescheinigung Ihres Finanzamtes über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (oder übergangsweise für 2011 soweit vorhanden die Lohnsteuerkarte 2010) benötigt.
- einfache Kopie der Geburts- und ggfs. der Eheurkunde,
- ggf. Kopien der Geburtsurkunden von Kindern, 1 Kopie amtlich beglaubigt und 1 einfache Kopie
- ggf. Kopien des Scheidungsurteils (nur Tenor), 1 Kopie amtlich beglaubigt und 1 einfache Kopie
- ggf.: kirchliche Unterrichtserlaubnis,
- Nachweis einer Ersthelferausbildung, die 8 Doppelstunden umfasst hat und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt,
- ggf.:bei bestehender Schwangerschaft einen entsprechenden ärztlichen Nachweis.
Für die folgenden Unterlagen erhalten Sie mit unserem ersten Anschreiben die dafür nötigen Vordrucke
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
- Erklärung nach Vordruck über Vorstrafen, laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren,
- Erklärung nach Vordruck darüber, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind,
- Vollständig ausgefüllter Personal- und Besoldungsfragebogen, eigenhändig unterschrieben.
Die Erklärungen über Straffreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses müssen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einstellungstermin stehen. Diese Unterlagen müssen aktuell sein und dürfen nicht weit im Voraus erstellt werden.


