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Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern; Änderung des Antragsverfahrens

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Das Antragsverfahren zum Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern wird ab April 2012 verändert. Dabei fällt das Ausfüllen der bisher ausschließlich manuell ausgefüllten Formulare weg.

Das neue Verfahren wird durch eine Web-Anwendung unterstützt und wird für das Lehreraustauschverfahren (LTV) mit anderen Ländern zum Tauschtermin 01.02.2013 eingeführt.

Über die Web-Seite https://www.lv-online.niedersachsen.de, die ab April 2012 frei geschaltet sein wird, melden sich die Lehrkräfte in dem System „LV-Online“ an. Bei der Erstanmeldung wird eine Zugangskennung, bestehend aus Benutzername und Kennwort vergeben, mit der sich die Lehrkraft auch künftig bei LV-Online anmelden kann.
Die Lehrkraft, die einen Versetzungsantrag stellen will, gibt die aufgrund der KMK-Vereinbarung von 2002 festgelegten Daten über die genannte Web-Seite ein.

Den Versetzungsantrag druckt die Lehrkraft aus und sendet ihn unterschrieben auf dem Dienstweg an die zuständige Regionalabteilung der NLSchB.
Auf diesem Weg können Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Niedersachsen beschäftigt sind, eine Versetzung beantragen.

Das Verfahren betrifft alle Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Niedersachsen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schule beschäftigt sind.
Dies gilt auch für niedersächsische Lehrkräfte, die für den Dienst an Auslandsschulen oder an Schulen in freier Trägerschaft aus dem niedersächsischen Schuldienst beurlaubt sind.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums und auf der Homepage der Kultusministerkonferenz KMK (Suche nach "Lehrertausch").

erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 27.03.2012 08:49
  • Niedersächsische Landesschulbehörde