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Abordnung

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Eine Abordnung ist der vorübergehende Einsatz (ganz oder teilweise) eines Arbeitnehmers bzw. Beamten bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei das Dienstverhältnis zur bisherigen Dienststelle und die Planstelle aufrechterhalten bleibt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Regelungen für Arbeitnehmer finden Sie im

die für Beamte im

Wer entscheidet?

  • An eigenverantwortlichen Schulen entscheiden die Schulleitungen über Abordnungen von höchstens einem halben Jahr.
  • Die Zuständigkeit für alle weiteren Abordnungen liegen grundsätzlich bei den zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Für Abordnungen bis zu einem halben Jahr sieht das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz eine Mitbestimmung der Personalvertretung nicht vor.

Hinweis:

Das Merkblatt zur Abordnung wird zur Zeit überarbeitet. Sollten Sie Fragen zur Abordnung und  Abrechnung der Reiskosten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter der Regionalabteilungen des Dezernates 1 F.

erstellt von Peter Oltmann zuletzt verändert: 27.04.2012 11:18
  • Niedersächsische Landesschulbehörde