
Mandatsurlaub
Beurlaubung von Lehrkräften zur Wahrnehmung kommunaler Mandate
nach § 69 Nds. Beamtengesetz (NBG) unter Weitergewährung der Bezüge
Rathaus Lüneburg
Hier finden Sie zunächst die grundlegenden Informationen zum Thema Mandatsurlaub, den derzeit gültigen Erlass sowie einen Mustertext für die Genehmigung des Urlaubs.
Artikelaktionen
—
Stichworte:
Beurlaubung,
Mandatsurlaub
bearbeitet von
Wolfgang Deffner
—
zuletzt verändert:
16.11.2011


