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Beurlaubung

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Urlaub ist die Zeit, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz mit der Genehmigung des Arbeitgebers fernbleiben kann. Dabei gibt es bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Grundsätzlich soll der Urlaub der Erholung dienen.

Die einzelnen Regelungen zu Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Elternzeit oder aber Mandatsurlaub finden Sie in den entspr. Rubriken.

erstellt von Peter Oltmann zuletzt verändert: 02.02.2012 09:08
  • Niedersächsische Landesschulbehörde