
Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte
Grundlagen
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass jede Lehrkraft ihre Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Hierzu gehört das Berechnen, Festsetzen und Überwachen der Unterrichtsverpflichtung (s. hierzu § 43 NSchG, §§ 2 u. 4 ArbZVO-Lehr).
Nachstehend finden Sie Hinweise zur Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte.
Artikelaktionen
bearbeitet von
Peter Oltmann
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zuletzt verändert:
18.06.2009


