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Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte

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Grundlagen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist dafür verantwortlich, dass jede Lehrkraft ihre Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Hierzu gehört das Berechnen, Festsetzen und Überwachen der Unterrichtsverpflichtung (s. hierzu § 43 NSchG, §§ 2 u. 4 ArbZVO-Lehr).

Nachstehend finden Sie Hinweise zur Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte.

erstellt von Peter Oltmann zuletzt verändert: 18.06.2009 16:27
  • Niedersächsische Landesschulbehörde