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Vertrauenspersonen

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Schwerbehinderte Menschen werden in ihren Betrieben oder Dienststellen von Vertrauenspersonen vertreten und beraten. Diese Personen werden von den schwerbehinderten Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt. Kernaufgabe der Vertrauenspersonen ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Schule/Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Aufgaben & Rechte

Die Aufgaben und Rechte sowie die Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung sind im § 95 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) geregelt

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erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 09.06.2011 12:54
Interessensvertretungen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten in Schulen

  • Niedersächsische Landesschulbehörde