Schwerbehindertenvertretung für den Schulbereich
"Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard von Weizsäcker
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten an Schulen. Im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson geführt. Angaben zu Aufgaben und Rechten der Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier zum Menüpunkt
Neben den örtlichen Vertrauenspersonen sind nach § 95 SGB IX folgende Stufenvertretungen vorgesehen:
- die Bezirksschwerbehindertenvertretung auf der Ebene der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde
- die Schwerbehindertenvertretung im Niedersächsischen Kultusministerium.
Die jeweiligen Ansprechpartner für die schwerbehinderten Lehrkräfte der einzelnen Ebenen sind hier: zum Menüpunkt
Die Informationen unter Feststellung der Schwerbehinderung und Antragstellung helfen Ihnen bei Fragen zur Antragstellung wie beispielsweise "Was bedeutet GdB? Wo bekomme ich ein Antragsformular? Wohin schicke ich den Antrag?" zum Menüpunkt
Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigungen, sondern Rechte und Hilfen, die Nachteile aufgrund einer Behinderung ausgleichen sollen. Sie sind im SGB IX sowie in Verordnungen und Erlassen geregelt: zum Menüpunkt
Die Merkblätter und Broschüren ermöglichen Einsichtnahme in wichtige Regelungen. Wir bieten Sie Ihnen hier zum Herunterladen an: zum Menüpunkt
Auch die Prüftipps für Schulleitungen sind sicher von großem Interesse. Sie finden sie hier: zum Menüpunkt
Ebenso helfen Links zu interessanten Homepages mit nützlichen Informationen zum Thema. Dort können Sie auch Erlasse und Verordnungen finden zum Menüpunkt




