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Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen

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Schulen haben nach dem Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich die Aufgabe, durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes Sicherheit und Gesundheitsschutz von Lehrkräften, anderer Landesbediensteter und der Schülerschaft zu sichern und kontinuierlich zu verbessern.

erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 15.06.2009 09:39
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