Schulbezirkspersonalrat Osnabrück
Der SBPR besteht aus 19 Mitgliedern, die in in acht Fachgruppen arbeiten. Dabei spiegelt die Zahl der Mitglieder einer Fachgruppe die Zahl der Beschäftigten wider.
Neben der Fachgruppenarbeit haben die Mitglieder des SBPR sich für Arbeitsschwerpunkte entschieden, die in Arbeitsgruppen behandelt werden.
Alle Personalmaßnahmen, die laut Gesetz der Mitbestimmung unterliegen, werden dem SBPR vorgelegt. Eine mitbestimmungspflichtige Personalmaßnahme kann erst dann durchgeführt werden, wenn die Zustimmung des Personalrates vorliegt. Darüber hinaus ist der SBPR Ansprechpartner für alle dienstrechtlichen Fragen.




