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Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte

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Allgemeine Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte

Neben der Bearbeitung von Personalmaßnahmen ist die Beratung von Kolleginnen und Kollegen eine der wichtigsten Aufgaben der Schulbezirkspersonalräte.
Dieser Schwerpunkt der Arbeit ergibt sich aus § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, in dem "Allgemeine Aufgaben des Personalrates" niedergelegt sind:

Der Personalrat hat u.a. (kurze Zusammenfassung des Gesetzestextes)

  1. dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden;
  2. darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen…. eingehalten werden;
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 11.06.2009 14:25
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Auf diesen Seiten finden Sie Informationen der Schulbezirkspersonalräte der Regionalabteilungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.

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