
Gleichstellungsbeauftragte in Schulen
Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Schulen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Gleichstellungsbeauftragte.
Die "Verordnung über Schulfrauenbeauftragte" gilt nicht mehr, seit alle Schulen Dienststellen im Sinne des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes sind (NGG).
Die formalen Beteiligungen der Gleichstellungsbeauftragten sind den jeweilig übertragenen dienstrechtlichen Befugnissen der Schulen angepasst.
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Stichworte:
Gleichstellungsbeauftragte,
Frauenbeauftragte
bearbeitet von
Wolfgang Deffner
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zuletzt verändert:
07.02.2011

