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Gleichstellungsbeauftragte in Schulen

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Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Schulen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Gleichstellungsbeauftragte.

Die "Verordnung über Schulfrauenbeauftragte" gilt nicht mehr, seit alle Schulen Dienststellen im Sinne des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes sind (NGG).

Die formalen Beteiligungen der Gleichstellungsbeauftragten sind den jeweilig übertragenen dienstrechtlichen Befugnissen der Schulen angepasst.

erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 07.02.2011 10:53
Interessensvertretungen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen der Gleichstellungsbeauftragten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

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