Kindertagespflege - Betriebskosten
Die Förderung umfasst die laufende Geldleistung für eine bedarfsgerechte Betreuung in Kindertagespflege und die Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen.
Hinweise zu den Fördergrundsätzen
Als vergleichbare pädagogische Qualifikation i. S. v. Ziffer 4.2 der Fördergrundsätze sind vom Niedersächsischen Kultusministerium folgende (berufliche) Qualifikationen anerkannt worden:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Heilpädagoge/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Lehrer/in
- Ergotherapeut/in
- 2 j. BFS-Sozialpädagogik
- Spielkreisgruppenleiter/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Diplom-Pädagoge/in
- Erstes Staatsexamen im Lehramt
- Logopädinnen und Logopäden
Altenpfleger/innen werden nicht als gleichwertig im Sinne der Fördergrundsätze anerkannt.
Wer ist zuständig?
Die Aufgabe der finanziellen Abwicklung der Betriebskosten der Kindertagespflege wird mit Wirkung vom 01.01.2011 auf die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover übertragen worden. Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite.
Hinweise zur Antragsstellung
Die "Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege" sind bis zum 31.07.2012 verlängert worden. Für den Bewilligungszeitraum 01.01.2012 bis 31.07.2012 ist ein neuer Antrag zu stellen. Näheres ergibt sich aus dem Rundschreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.11.2011.
Die Anträge müssen unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax an die Landesschulbehörde übersandt werden. Anträge per Mail können nicht entgegengenommen werden.
Wichtig: Sofern Zuwendungen für den Zeitraum ab 01.01.2012 beantragt werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag bis zum 31.12.2011 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, eingegangen ist (Fax-Nr.: 0511 106-997218).
| Datei | Beschreibung |
|---|---|
|
|
Informationsschreiben des MK vom 17.11.2011 über die Verlängerung der Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege |
|
|
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege, Stand 17.11.2011 |
|
|
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege für das Jahr 2012 |
|
|
Vordruck für die Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts 2012 |
|
|
Vordruck für die Geldbedarfsanforderung 2012 |
|
|
Informationsschreiben des MK vom 14.12.2010 zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege |
|
|
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in Kindertagespflege, Stand 13.12.2010 |
|
|
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege für das Jahr 2011 |
|
|
Vordruck für die Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts |
|
|
Vordruck für die Geldbedarfsanforderung |
|
|
Vordruck für den Verwendungsnachwis (spätestens zum 30.06.2012 vorzulegen) |
|
|
Anlagen 1 und 2 (Tabellen 1 und 2) zum Verwendungsnachweis |





