Sprachfördermaßnahmen im Elementarbereich
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich in Niedersachsen wurde neu gefasst. Sie tritt zum 02.05.2011 in Kraft und ist im Nds. MBl. Nr. 19/2011 S. 359 veröffentlicht.
Die erste Förderperiode beginnt am 01.08.2011 und endet am 31.07.2013. Pro Kindergartenjahr will das Land Niedersachsen 6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen führen und die die Förderung aller Kinder vom Eintritt in die Einrichtung bis zur Einschulung gemäß individueller Bedarfe sicherstellen.
Fragen zum Konzept bzw. der pädagogischen Umsetzung richten Sie bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter im Fachdienst des Kultusministeriums. Mit Fragen zum Antrag wenden Sie sich an nicole.hofmann@nlschb.niedersachsen.de.
Alle wichtigen Dokumente finden Sie hier:
| Datei | Beschreibung |
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Erlass des MK |
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Anlage zur Richtlinie – Kinder- und Gruppenzahlen der Bundesstatistik |
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Fragen und Antworten zur Richtlinie, Stand 17.05.2011 |
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Antragsvordruck zum Ausfüllen am PC |
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Antragsvordruck zum Ausdrucken und handschriftlich Ausfüllen |
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Antrag auf Zulassung einer Ausnahme vom vorzeitigen Vorhabenbeginn |
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Vordruck zur Anforderung von Mitteln lt. Bewilligungsbescheid |
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Vordruck zur ausdrücklichen Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts, wenn Mittel vor Bestandskraft angefordert werden |
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Vordruck für den Verwendungsnachweis zum Ausfüllen am PC |
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Anlage 1 zum Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis ohne Belege) zum Ausfüllen am PC |
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) |





