Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung U3 (RIK)
Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Anträge nach der RIK nur bis zum 15.09.2012 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt werden konnten. Weitere Fördermittel für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren gewährt das Land Niedersachsen auf der Grundlage der Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung.
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Gemeinsamer Runderlass. d. MK u. MS von 17.04.2008, geändert durch RdErl. d. MK v. 08.08.2012, Link zu VORIS |
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Stand Juli 2007 |
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Meldung der Betreuungsplätze für unter Dreijährige nach Nr. 7.6 der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Vordruck, Stand 2011 |
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Übersicht Kontingente Jugendhilfeträger 2008 – 2013, Stand 04.02.2008 |






