Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung U3 (RIK)
Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen.
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Gemeinsamer Runderlass. d. MK u. MS von 17.04.2008, Link zu VORIS |
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Stand Juli 2007 |
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung für Kindertageseinrichtungen nebst Hinweisen, Vordruck, Stand Januar 2011 |
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Anlage nach DIN 276 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Aufstellung der Investitionsausgaben Vordruck, Stand: Januar 2011 |
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Anlage Finanzierungsplan zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Vordruck, Stand: Januar 2011 |
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Meldung der Betreuungsplätze für unter Dreijährige nach Nr. 7.6 der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Vordruck, Stand 2011 |
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Übersicht Kontingente Jugendhilfeträger 2008 – 2013, Stand 04.02.2008 |
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung für Kindertagespflege nebst Hinweisen, Vordruck, Stand Januar 2011 |
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Anlage nach DIN 276 zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Aufstellung der Investitionsausgaben Vordruck, Stand: Januar 2011 |
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Anlage Finanzierungsplan zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung, Vordruck, Stand: Januar 2011 |





