Modellprojekt Integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen
Das Modellprojekt startet am 01.02.2010 und läuft bis zum 31.07.2012. Landesweit stehen 185 Plätze für Kinder mit Behinderung zur Verfügung. In dem Projekt soll erprobt werden, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um für Kinder dieser Altersgruppe eine kindgemäße und dem individuellen Förderbedarf angemessene Erziehung, Bildung, Betreuung und Förderung zu gewährleisten.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in eine Krippe oder Kleine Kindertagesstätte ist das Vorliegen eines Kostenanerkenntnisses des Sozialamtes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk das Kind wohnt. Eltern, die an dem Modellversuch interessiert sind, müssen sich deshalb zunächst an das für sie zuständige Sozialamt wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
| Datei | Beschreibung |
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Fördergrundsätze des MK für das Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen |
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen |
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Betreuung von zwei Kindern mit Behinderung ab 01.01.2010 (Kindergartenjahr 09/10) |
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Betreuung von drei Kindern mit Behinderung ab 01.01.2010 (Kindergartenjahr 09/10) |
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Betreuung von zwei Kindern mit Behinderung ab 01.08.2010 (Kindergartenjahr 10/11) |
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Betreuung von drei Kindern mit Behinderung ab 01.08.2010 (Kindergartenjahr 10/11) |
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Betreuung von zwei Kindern mit Behinderung ab 01.08.2011 (Kindergartenjahr 11/12) |
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Betreuung von drei Kindern mit Behinderung ab 01.08.2011 (Kindergartenjahr 11/12) |
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Informationsschreiben vom 18.01.2008 des Nds. Kultusministeriums und des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zum Modellvorhaben zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter unter drei Jahren |
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Rahmenbedingungen für die am Modellvorhaben beteiligten Gruppen / Einrichtungen |
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Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung gemäß § 53 SGB X im Rahmen des Modellprojektes „Integrative Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit Behinderung in Krippen oder kleinen Kindertagesstätten“, Vordruck |





