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Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr

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Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr In Niedersachsen ist der Besuch eines Kindergartens im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei.

Das Land gewährt den örtlichen Trägern und den Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 AG KJHG wahrnehmen, als Ausgleich für die Sicherstellung des unentgeltlichen Besuchs einer Tageseinrichtung eine besondere Finanzhilfe nach § 21 KiTaG.
 

Beitragsfreiheit im Kindergartenjahr 2011/2012

Nach § 21 Abs. 1 KiTaG haben Kinder Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, das der Schulpflicht gemäß § 64 Abs. 1 NSchG unmittelbar vorausgeht.

Die Dauer eines Kindergartenjahres ist in § 3 Abs. 1 der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG) auf den Zeitraum 01. August bis 31. Juli festgelegt.

Nach § 64 Abs. 1 NSchG werden die Kinder mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Das Schuljahr beginnt nach § 28 Abs. 1 NSchG am 01. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Es entspricht damit dem Zeitraum eines Kindergartenjahres.

Der Anspruch auf einen unentgeltlichen Besuch im letzten Kindergartenjahr nach § 21 KiTaG bezieht sich dementsprechend auf den Zeitraum 01. August 2011 bis zum 31. Juli 2012.

Die Einschulung an Grundschulen kann in 2012 vom 01.09. bis zum 05.09.2012, auf Antrag der Grundschule mit Ausnahmegenehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde am 08.09.2012, erfolgen. Es ist den Trägern anheim gestellt, frühzeitig entsprechende Vorbereitungen sowie Vereinbarungen mit den Eltern für eine spezifische Ferienbetreuung zu treffen, um den Zeitraum nach Ende des Kindergartenjahres bis zur Einschulung zu überbrücken.
 

 Datei   Beschreibung 
Datei Antrag Schlussabrechnung: Abrechnungszeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2011 (Kindergartenjahr 2010/2011) Formular Antrag Schlussabrechnung 2010/2011 (Stand Juli 2011)
Datei Antrag auf Abschlagszahlung mit Nachweis: Abrechnungszeitraum 01.08.2011 bis 31.07.2012 (Kindergartenjahr 20011/2012) Formular Antrag Abschlagzahlung mit Nachweis 2011/2012 (Stand Juli 2011)
Datei Antrag auf Abschlagszahlung ohne Nachweis: Abrechnungszeitraum 01.08.2011 bis 31.07.2012 (Kindergartenjahr 2011/2012) Formular Antrag Abschlagzahlung ohne Nachweis 2011/2012 (Stand Juli 2011)
Datei Verfahren für die Zahlung beitragsfreies Kindergartenjahr Information des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Verfahren für die Zahlung der besonderen Kita-Finanzhilfe zur Sicherstellung des letzten beitragsfreien Kindergartenjahres, Stand Januar 2011
Datei Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsfreiheit Informationsbroschüre: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung, Stand Mai 2012
erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 20.10.2011 10:10 DamirCudic@Istockphoto.com
  • Niedersächsische Landesschulbehörde