Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen.
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Gefördert werden dabei neu geschaffene Betreuungsplätze, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erhöhen.
Für einen Krippenplatz, mit dessen Bau bis zum 31.12.2012 begonnen wird, beträgt die Zuwendungshöhe 7.000,- €, für einen Tagespflegeplatz beträgt sie in diesem Zeitraum 2.100,- €. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass Investitionsausgaben mindestens in Höhe der Fördersätze pro Platz entstanden sind.
Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.11.2012, der am 15.11.2012 bekannt gegeben wurde, ist die Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 01.07.2012 geänderte Richtlinie beinhaltet im Vergleich zur ursprünglichen Fassung höhere Fördersatze für Baumaßnahmen, die nach dem 01.07.2012 begonnen wurden. Die Zuwendung setzt sich aus Bundes- sowie Landesmitteln zusammen.
Für einen Krippenplatz, mit dessen Bau nach dem 01.07.2012 begonnen wurde, beträgt die Zuwendungshöhe 7.700,- €, für einen Tagespflegeplatz beträgt sie 2.550,- €. Voraussetzung für die Zuwendungsgewährung ist, dass pro Platz in einer Tageseinrichtung mindestens 10.000,- € und pro Tagespflegeplatz mindestens 3.350,- € Investitionsausgaben entstanden sind. Des Weiteren muss das Kontingent nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) ausgeschöpft oder belegt sein und die Plätze dürfen nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert worden sein.
Ab sofort können Zuwendungen nach der RAT mit den erhöhten Fördersätze von den Kommunen beantragt werden.
Die Anträge nach u. g. Vordruck sind schriftlich auf dem Postwege oder per Fax unter der Nr. 0511/106-2683 an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, zu richten. Anträge per Mail können nicht entgegengenommen werden.
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Erlass d. MK vom 28.03.2012, geändert durch RdErl. vom 01.11.2012- 31.3-51311/11 |
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie ü. d. Gewährung von Zuwendungen f. d. Ausbau der Tagesbetreuung U3 Vordruck, Stand 28.01.2013 |
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Verwendungsnachweis für Erlass des MK vom 28.03.2012, Stand 05.02.2013 |
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Verwendungsnachweis für Erlass des MK vom 01.11.2012, Stand 05.04.2013 |
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Erklärung zur Rücknahme eines Investitionsantrags, Stand 09.10.2012 |






