Aktuelles
Zum Kindergartenjahr 2010/11 wurde das webbasierte Verfahren KiTa-Web zur Beantragung und Bewilligung der Finanzhilfe für Personalausgaben und zur Erfüllung der Meldepflichten nach dem KiTaG zum Stichtag 01.10. eines Jahres sowie für die Verfahren zur Beantragung und Änderung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII eingeführt. Zum Programm gelangen Sie über die Seite www.kita-niedersachsen.de. Zur Nutzung ist lediglich ein Internetzugang und eine gültige Mailadresse notwendig; ein gesondertes Programm ist nicht erforderlich. Das dazu erforderliche Passwort für das Login ist über den Fachdienst beim Niedersächsischen Kultusministerium zu beantragen.
Achtung: Rechtserhebliche Veränderungen, die zu einer deutlichen Verringerung oder zur Beendigung der Finanzhilfezahlungen führen, sind der Niedersächsischen Landesschulbehörde unverändert und unverzüglich anzuzeigen!
Falls Sie aktuell die Finanzhilfe für eine neue Einrichtung (bisher noch keine Finanzhilfezahlung erfolgt) oder bei Erweiterung um mindestens zwei Regelgruppen oder eine Krippengruppe beantragen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf vorläufige Abschlagszahlung mit dem Formular "Finanzhilfe Abschlag-Übergang" bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde einzureichen.
Verfahrensstand
Die Finanzhilfeanträge für das Kindergartenjahr 2010/2011 befinden sich zurzeit in Bearbeitung.
Seit dem 02.02.2012 sind die Antragsmasken zur Finanzhilfe und Meldepflicht für das Kindergartenjahr 2011/12 freigeschaltet. Die Anträge sind bis zum 31.07.2012 mit KiTa-Web zu erfassen und freizugeben.
Anfang März finden Informationsveranstaltungen des Niedersächsischen Kultusministeriums zur ergänzenden technischen Unterstützung statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Frau Marion Griesheimer, Telefon 0511 120-7341, und Herr Wolfgang Köhler, Telefon 0511 120-7336, gern zur Verfügung.





