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Frühkindliche Bildung

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Mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt das Land durch die Niedersächsische Landesschulbehörde Tageseinrichtungen für Kinder. Zu den Förderangelegenheiten gehören die Gewährung von Finanzhilfe und die Abwicklung verschiedener Förderprogramme, wie z.B. Sprachfördermaßnahmen oder Investitionen zur Betreuung der unter Dreijährigen.

Aktuelles

Einführung eines webbasierten Verfahrens zur Beantragung und Bewilligung der Finanzhilfe und zur Erfüllung der Meldepflichten nach dem KiTaG zum Stichtag 01.10.2010 sowie Verfahren zur Beantragung und Änderung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII

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Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot bereitstehen.

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Brückenjahr

Mit dem Programm "Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule" stärkt das Land Niedersachsen die Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindestageseinrichtungen und Grundschulen und leistet einen Beitrag zur Anschlussfähigkeit der beiden Bildungsbereiche. Das Programm "Brückenjahr" hat im August 2007 begonnen und wird für vier Jahre gefördert.

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Beitragsfreies letztes Kindergartenjahr

In Niedersachsen ist der Besuch eines Kindergartens im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei.

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Finanzhilfe nach dem KiTa-Gesetz

Das Land Niedersachsen gewährt den Trägern von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage des KiTaG eine Finanzhilfepauschale für Personalausgaben in unterschiedlicher Höhe.

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Modellprojekt U3 Integration

Kinder mit Behinderung im Alter von unter drei Jahren sollen in einem Modellprojekt gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Krippen integrativ betreut werden.

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Kindertagespflege - Betriebskosten

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebots in Kindertagespflege insbesondere für unter dreijährige Kinder.

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Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung U3

Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, bis zum Jahr 2013 für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen.

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Sprachförderung im Elementarbereich

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich in Niedersachsen wurde neu gefasst. Sie tritt zum 02.05.2011 in Kraft und ist im Nds. MBl. Nr. 19/2011 S. 359 veröffentlicht.

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erstellt von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 22.08.2011 13:52
  • Niedersächsische Landesschulbehörde