
Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen
Die niedersächsische Landesregierung hat am 11. Dezember 2007 beschlossen, Kinder und Jugendliche aus Familien, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten finanziell beim Erwerb eines Mittagessens in der Ganztagsschule zu unterstützen.
Diese Unterstützung durch das Land Niedersachsen wird auch im Jahr 2010 forgesetzt.
Neben den öffentlichen, nach § 23 NSchG genehmigten Ganztagsschulen werden auch Schulen in freier Trägerschaft einbezogen, die analog der Vorgaben des Runderlasses des MK „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule" vom 16.03.2004 arbeiten.
Die Verteilung der Landesmittel soll
1. für den Bereich der öffentlichen Schulen direkt durch die Ganztagsschulen erfolgen.
2. für den Bereich der Schulen in freier Trägerschaft (SchifT) durch die Schulträger erfolgen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Schreiben, Antragsvordrucken und den Fördergrundsätzen für Schulen in freier Trägerschaft.
Zum Thema umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen verweise ich auf eine Mitteilung aus dem Niedersächsischen Kultusministerium, Schulverwaltungsblatt (SVBl.) 2/2010, S. 32.
Zur Beantragung entsprechender Zuschüsse ist der jeweils zutreffende Antragsvordruck zu verwenden. Für das gesamte Verfahren – sowohl für öffentliche Schulen als auch für Schulen in freier Trägerschaft – ist die Landesschulbehörde zuständig. Die Umsetzung des Programms für die öffentlichen Schulen erfolgt an allen vier Standorten der Landesschulbehörde. Für Schulen in freier Trägerschaft wird das Programm zentral am Standort der Landesschulbehörde in Lüneburg abgewickelt. Alle Anträge und Rückfragen sind an die Landesschulbehörde zu richten.

