
Personalkostenbudget - Modellversuch
An dem bis zum 31.12.2010 befristeten Modellversuch in Niedersachsen nehmen neben allen öffentlichen berufsbildenden Schulen (sofern nicht davon wiederum einige am Modellprojekt ProReKO teilnehmen) auch einige allgemein bildende Schulen teil.
Den Schulen werden Haushaltsmittel in Form eines Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zu nutzen für
- die Beschäftigung von Vertretungslehrkräften und von sonstigem nicht lehrendem Personal,
- die Fort- und Weiterbildung der Bediensteten,
- Reisekosten aus Anlass von Schulfahrten und
- sonstigen, so genannten vermischten Ausgaben.
Abrechnung
Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch ...
- den regional zuständigen Standort des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (z. B. Personalkosten für befristet Beschäftigte, Mehrarbeit) bzw.
- die Dezernate 5 des regional zuständigen Standortes der Landesschulbehörde (z. B. Sach- und Reisekosten, Werk-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge).
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Stichworte:
Schulbudget,
Budgetierung
bearbeitet von
Heike Lohmann
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zuletzt verändert:
18.01.2010

