
Budget an Ganztagsschulen
Genehmigte Ganztagsschulen mit vollständiger Personalausstattung können den ihnen zugewiesenen Zuschlag an Lehrerstunden (Ganztagszuschlag) teilweise auch in Form eines Mittelkontingents (Budgets) in Anspruch nehmen.
Die Berechnung des Ganztagszuschlages, des Budgets und das Verfahren sind in den Regelungen des MK zur „Personalausstattung von Ganztagsschulen“ dargestellt. Den Schulen werden Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind zu nutzen für
- den Einsatz außerschulischer Fachkräfte im Rahmen von befristeten freien Dienstleistungsverträgen oder (befristeten Arbeitsverträgen: ausgesetzt bis 31.01.2011)
- den Abschluss von Kooperationsverträgen mit außerschulischen Anbietern und Partnern.
Der RdErl. d. MK v. 03.06.2010 "Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten" sowie die E-Mail der Landesschulbehörde, Dezernat 7, vom 18.08.2010 sind zu beachten.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch
- den regional zuständigen Standort der landesweiten Bezüge- und Versorgungsstellen (LBV) der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge) bzw.
- das Dezernat 5, hier der jeweils regional zuständige Standort der Landesschulbehörde (Kooperationsverträge)
Hinweis:
Der Betrag für eine kapitalisierte LehrerJahreswochenstunde wurde aufgrund allgemeiner Tariferhöhungen ab dem Haushaltsjahr 2010 von bisher 1698,- € auf 1760,- € erhöht.
Besonderer Hinweis:
Zur Abrechnung der Dienstleistungsverträge ist nicht der in den o. a. Regelungen „Personalausstattung von Ganztagsschulen“ vorgesehenen Vordruck „Honorarabrechnung“ (Anlage 4) sondern ausschließlich der unten auch aufgeführten Vordruck „Ganztagsschulbudget - monatliche Honorarabrechnung“ zu nutzen.
Downloads zu diesen Themen:

