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Budget der Schule

Die öffentlichen Schulen in Niedersachsen erhalten seit dem 1.1.2008 ein Budget, das auf Grundlage der Vollzeitlehrereinheiten berechnet wird.

Weitere Budgetbestandteile können z. B. Mittel für die Ganztagsbetreuung sein. Auch Einnahmen von Dritten können in das Budget einfließen.

Alle Budgetbestandteile sind gegenseitig deckungsfähig.

Das Budget ist für alle Landesaufgaben bestimmt. Die Mittel dürfen nicht für Schulträgeraufgaben (z.B. Ausstattung der Schule) verwendet werden.

Aus dem Basisbudget sind mindestens die Kosten für

  • Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten (s. Runderlass des MK vom 10.01.2006 - SVBl. S. 38 -)  und
  • schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF)

zu finanzieren.

Ausführliche Hinweise zur Genehmigung und Abrechnung von Schulfahrten finden Sie unter dem Thema "Schulfahrten". In dem dort enthaltenen Leitfaden sind auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der LSchB aufgeführt.

Hinweise zur schulinternen Lehrerfortbildung finden Sie unter dem Thema Fortbildung.

Maßgebend für die Verwendung sind die haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen zum Budget (Runderlass des MK vom 14.12.2007).

Abrechnung

Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Dezernat 5 des für die Schule regional zuständigen Standorts der Landesschulbehörde (LSchB).

Die Belege sind mit dem beigefügten Vordruck vorzulegen und sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen.

Weitere Informationen ...

... finden Sie in den Anlagen und den weiteren Navigationspunkten auf der linken Seite.

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bearbeitet von Heike Lohmann zuletzt verändert: 26.04.2010