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Ausschreibung "Suchtprävention und Suchthilfe für Beschäftigte im Schuldienst"

Standort Lüneburg

Die Landesschulbehörde, Standort Lüneburg, beabsichtigt

eine(n) regionale(n) Beauftragte(n) für Suchtprävention und Suchthilfe

mit der Wahrnehmung der Aufgabe:

„Suchtprävention und Suchthilfe für Beschäftigte im Schuldienst“

für den Bereich der Landkreise Rotenburg/Wümme und Soltau/Fallingbostel zu beauftragen.

Grundlage ist die zwischen der Schulabteilung der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg und dem Schulbezirkspersonalrat am 21.05.2003 geschlossene und seit dem 01.08.2003 gültige "Dienstvereinbarung für den
Umgang mit Suchtproblemen von Beschäftigten im Schuldienst".
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.08.2010 – 31.07.2011. Eine Verlängerung ist möglich.

Aufgaben:
Die regionalen Beauftragten für Suchtprävention und Suchthilfe sollen in Kooperation mit dem Koordinator des Suchtberatungsteams der Landesschulbehörde am Standort Lüneburg und dem Team der regionalen Beauftragten für Suchtprävention und Suchthilfe im Rahmen von Suchtberatung und Gesundheitsförderung auf regionaler
Ebene (Landkreise) organisierend, koordinierend und beratend arbeiten. Dies erfolgt mit Unterstützung durch den Arbeitskreis „Suchtprävention und Suchthilfe“ bei der Landesschulbehörde am Standort Lüneburg.
U.a.

  • Suchtberatung und Suchthilfe für Beschäftigte im Schuldienst
  • Information und Beratung von Vorgesetzten
  • Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Vorgesetzte, Lehrkräfte und Personalräte
  • Zusammenarbeit im Aufgabenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachteam-AuG)
  • Kontakt zu Einrichtungen der Suchtberatung und Fachkliniken

Voraussetzungen:
Bewerben können sich hauptamtliche Lehrkräfte aller Schulformen, die im staatlichen Schuldienst tätig sind und

  • Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Sucht, Suchtprävention und Suchthilfe aufweisen,
  • Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen haben und
  • teamfähig, flexibel und zielorientiert sind.

Hilfreich aber nicht zwingende Voraussetzung ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur betrieblichen Suchtkrankenhilfe und Erfahrung aus der Mitarbeit in Selbsthilfegruppen. Die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung für diesen spezifischen Aufgabenbereich wird erwartet.

Wegen eines möglichen Rollenkonflikts kommen Mitglieder von Schulleitungen, Mitglieder des SBPR, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenbeauftragte für die ausgeschriebene Funktion nicht in Betracht.
Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Auswahlgespräches. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Für die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgabe stehen 6 Anrechnungsstunden (jeweils donnerstags) zur Verfügung.
Bewerbungen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen bitte ich bis zum 26.02.2010 auf dem Dienstweg zu richten an:

Landesschulbehörde Standort Lüneburg
Dezernat 1
Herrn Werner Meyer
Auf der Hude 2
21339Lüneburg
Tel.: (0 41 31) 15 25 14, Fax: (0 41 31) 15 29 10
Werner.Meyer@lschb-lg.niedersachsen.de

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bearbeitet von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 08.02.2010