
Wahlen zum 17. Landesschülerrat
Presseinformation der Landesschulbehörde vom 17.11.2009
Schülerinnen und Schüler haben in einem demokratischen Staat die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Gestaltung von Schul- und Bildungssystemen mitzuwirken. Neben den regio-nalen Gremien, wie z. B. den Kreisschülerräten, geschieht dies in der höchsten Schülervertretung in Niedersachsen, dem Landesschülerrat.
Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Dabei kann der Landesschülerrat auch das Kultusministerium beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit. Das Kultusministerium unterrichtet den Landesschülerrat direkt über wichtige schulische Angelegenheiten.
Landesweit wählen Schülerinnen und Schüler, die Mitglied in den Kreisschülerräten sind, für jede Schulform jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den 17. niedersächsischen Lan-desschülerrat. Die Wahlen erfolgen in getrennten Wahlversammlungen für Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Abwei-chend von dieser Regelung stellen die berufsbildenden Schulen zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter. Außerdem können die ausländischen Schülerinnen und Schüler der Kreisschülerräte ein zusätzliches Mitglied und einen zusätzlichen Stellvertreter für den Landesschülerrat wählen. Die Grundschulen nehmen an diesen Wahlen nicht teil.
Die Einladungen zu den Wahlen für die Wahlperiode 20010/2011 richten sich an die wahlberechtigten Mitglieder der Kreisschülerräte.
Termine
Für die Wahlen zum Landesschülerrat sind die folgenden Termine an den Standorten der Landesschulbehörde vorgesehen:
- Lüneburg: 03.12.2009
- Braunschweig: 23.11.2009
- Hannover: 30.11.2009 bis 04.12.2009
- Osnabrück: 30.11.2009 und 01.12.200

