Fotos auf der Schulhomepage
Die Schulen haben ein Interesse daran, das Schulleben auf der Homepage zu dokumentieren. Bei der Veröffentlichung von Personenfotos auf der Homepage müssen allerdings die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Entscheidend dafür, wer die Einwilligung zur Veröffentlichung von Schülerfotos geben muss, ist das Alter der Schülerinnen und Schüler:
| Kinder bis circa 12 Jahren | Einwilligung der Erziehungsberechtigten |
| Jugendliche, noch nicht volljährig | Einwilligung der Erziehungsberechtigten und der Schülerin bzw. des Schülers |
| Volljährige Schülerinnen und Schüler | Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers |
Sind die Personen nur Beiwerk oder handelt es sich um eine Menschenansammlung (das heißt, heben sich die abgebildeten Personen nicht aus der Masse hervor), ist eine Einwilligung nicht erforderlich.
Genaue Infomationen finden Sie unter den unten angegebenen Links:





