
Dezernat 6
Die Aufgaben des Dezernats 6 der Landesschulbehörde liegen in den Bereichen Schulorganisation und Schulrecht, Justiziariat und Dienstunfallangelegenheiten. Das Dezernat 6 versteht sich als Ansprechpartner innerhalb der Schulbehörde in allen Angelegenheiten, die die genannten Rechtsbereiche betreffen.
Um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu sichern und weiter zu entwickeln, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats 6 die schulfachlichen Dezernate der Landesschulbehörde und die Schulen in allen rechtlichen Fragen, sie treffen in Verwaltungsstreitverfahren Entscheidungen und vertreten die Schulen vor Gericht. Das Dezernat 6 berät Schulträger und außerschulische Einrichtungen. Es arbeitet mit den kommunalen und privaten Schulträgern bei der Gewährleistung eines dem Bedürfnis entsprechenden, regional ausgeglichenen Bildungs- und Schulangebotes zusammen. Sofern mit der Schule keine Lösung gefunden werden sollte, steht das Dezernat 6 auch für die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten bzw. Einrichtungen, die schulpflichtige Kinder betreuen, wurde, zur Verfügung.
Die Hauptaufgaben im Bereich Schulrecht sind die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Abschlüsse und Versetzungsentscheidungen sowie gegen Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen und den daraus entstehenden Verwaltungsgerichtsverfahren, Fragen zur Schulpflicht, Anträgen auf Ausnahmen vom Schulbezirk, Fragen der Aufsichtsführung, Haftungs- und Versicherungsfragen.
Im Rahmen der Schulorganisation geht es vor allem um die Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen der Schulträger, die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft, Gastschulverhältnisse mit anderen Bundesländern.
Das Justiziariat bearbeitet zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten der gesamten Landesschulbehörde, indem es Ansprüche des Landes gegen Dritte geltend macht und das Land gegen unberechtigte Ansprüche Dritter verteidigt.
Bei der Bearbeitung von Dienstunfällen entscheidet das Dezernat 6 über die Anerkennung eines Unfalles als Dienstunfall, regelt die Abwicklung in finanzieller Hinsicht und stellt abschließend die Beendigung des Heilverfahrens fest.
Dezernatsleiter ist Bernd Schwarznecker
Bernd.Schwarznecker@lschb-lg.niedersachsen.de
Hauptdezernenten sind an den Standorten in
Braunschweig: Bernd Kaufmann
Bernd.Kaufmann@lschb-bs.niedersachsen.de
Hannover: Sabine Beese
Sabine.Beese@lschb-h.niedersachsen.de
Osnabrück: Thomas Schippmann
Thomas.Schippmann@lschb-os.niedersachsen.de

