Sie sind hier: Startseite Die Behörde Dezernate Dezernat 1

http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/organisation/dezernate/dezernat-1/dezernat-1

Dezernat 1 - Finanzen, Recht, Personal

Die Dezernate 1 mit den Fachbereichen Finanzen, Recht, Personal und – ausschließlich am Standort der Regionalabteilung Hannover – Frühkindliche Bildung sind zuständig für die vielfältigen Verwaltungsaufgaben der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Fachbereiche Finanzen

In den Fachbereichen Finanzen werden die Budgets der öffentlichen Schulen verwaltet, Dienstreisegenehmigungen erteilt und Reise- und Sachkosten der Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter abgerechnet. Für die Studienseminare und die landeseigenen Schulen wird die Wirtschaftsführung übernommen.

Weitere Aufgaben der Fachbereiche Finanzen sind:

  • Unterstützung der Schulträger und Schulen bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen
  • Gewährung von Finanzhilfe an anerkannte Ersatzschulen und Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen

Fachbereiche Recht

Die Fachbereiche Recht sind innerhalb der Niedersächsischen Landesschulbehörde Ansprechpartner in den meisten Angelegenheiten, die rechtliche Fragen betreffen. Zum Aufgabenbereich gehören u.a.:

  • Rechtsberatung von Schulen und Schulträgern
  • Vertretung der Schulen vor Gericht
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen der Schulträger
  • Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft
  • Bearbeitung von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und Dienstunfällen

Fachbereiche Personal

Die Fachbereiche Personal der Niedersächsischen Landesschulbehörde betreuen ca. 87.000 Beschäftigte an rund 4.000 Schulen und 50 Studienseminaren in Niedersachsen. Sie sind zuständig für:

  • Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen
  • Disziplinar- und Kündigungsverfahren
  • Planung, Auswahl und Einsatz des nichtschulfachlichen Personals

Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der Belange der Lehrkräfte zu einem möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler vor Ort beizutragen.

Fachbereich Frühkindliche Bildung

Der Fachbereich Frühkindliche Bildung am Standort der Regionalabteilung Hannover ist zuständig für die Gewährung von Finanzhilfen für Kindertagesstätten. Weitere Aufgaben des Fachbereiches Frühkindliche Bildung ergeben sich aus der Unterstützung der Träger von Kindertagesstätten bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen, zum Beispiel

  • Beitragsfreies Kindergartenjahr
  • Brückenjahr
  • Richtlinie Investition Kinderbetreuung inkl. Tagespflege
  • Sprachförderung
  • Modellvorhaben U 3 - gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung unter 3 Jahren in Krippen
     

Dezernatsleitung

Regionalabteilung Braunschweig
 
Regionalabteilung Hannover
 
Regionalabteilung Lüneburg 
 
Regionalabteilung Osnabrück
Artikelaktionen
bearbeitet von Wolfgang Deffner zuletzt verändert: 21.02.2011